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   BGH, 18.07.2006 - XI ZB 28/05   

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https://dejure.org/2006,6579
BGH, 18.07.2006 - XI ZB 28/05 (https://dejure.org/2006,6579)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2006 - XI ZB 28/05 (https://dejure.org/2006,6579)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - XI ZB 28/05 (https://dejure.org/2006,6579)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde in Folge der Ablehnung einer begehrten Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Recht zur Äußerung zum gesamten Verfahrensstoff gestützt auf das Grundrecht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 139 Abs. 1 § 516; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Wiedereinsetzungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1435
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - XI ZB 28/05
    Insbesondere zu Tatsachen und Beweismitteln, die das Gericht von Amts wegen in den Prozess einführt und die es bei seiner Entscheidung berücksichtigen will, hat es die Beteiligten zu hören (BVerfGE 70, 180, 189; 101, 106, 129).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - XI ZB 28/05
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; Senat BGHZ 159, 135, 137), sind erfüllt.
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZB 30/99

    Vernehmung von Zeugen im Rahmen des Freibeweises

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - XI ZB 28/05
    Es hätte den Kläger darauf hinweisen müssen, dass es die anwaltliche Versicherung seines Prozessbevollmächtigten zur Glaubhaftmachung der Rechtzeitigkeit der Berufung nicht für ausreichend erachte, und ihm Gelegenheit geben müssen, Zeugenbeweis anzutreten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99, NJW 2000, 814 und vom 27. Mai 2003 - VI ZB 77/02, NJW 2003, 2460).
  • BGH, 27.05.2003 - VI ZB 77/02

    Entscheidung des Berufungsgerichts über einen hilfsweise gestellten

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - XI ZB 28/05
    Es hätte den Kläger darauf hinweisen müssen, dass es die anwaltliche Versicherung seines Prozessbevollmächtigten zur Glaubhaftmachung der Rechtzeitigkeit der Berufung nicht für ausreichend erachte, und ihm Gelegenheit geben müssen, Zeugenbeweis anzutreten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99, NJW 2000, 814 und vom 27. Mai 2003 - VI ZB 77/02, NJW 2003, 2460).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - XI ZB 28/05
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; Senat BGHZ 159, 135, 137), sind erfüllt.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - XI ZB 28/05
    Es ist nicht auszuschließen, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. hierzu BVerfGE 86, 133, 147; 89, 381, 392 f.), etwa weil der Kläger dann weiteren Beweis angetreten hätte.
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - XI ZB 28/05
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; Senat BGHZ 159, 135, 137), sind erfüllt.
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - XI ZB 28/05
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; Senat BGHZ 159, 135, 137), sind erfüllt.
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - XI ZB 28/05
    Insbesondere zu Tatsachen und Beweismitteln, die das Gericht von Amts wegen in den Prozess einführt und die es bei seiner Entscheidung berücksichtigen will, hat es die Beteiligten zu hören (BVerfGE 70, 180, 189; 101, 106, 129).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - XI ZB 28/05
    Es ist nicht auszuschließen, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. hierzu BVerfGE 86, 133, 147; 89, 381, 392 f.), etwa weil der Kläger dann weiteren Beweis angetreten hätte.
  • BGH, 27.07.2021 - II ZR 164/20

    BGB § 826 a) Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als

    Es kann dahinstehen, ob in dem Umstand, dass das Landgericht, bevor es sein Urteil anstatt auf die schriftliche Akte auf digitale Informationen gestützt hat, dem Beklagten keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und diese auch nicht zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht hat, eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Beklagten liegt (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 1978 - IV ZR 57/77, VersR 1978, 1105; Urteil vom 8. Januar 1985 - VI ZR 15/83, NJW 1985, 1399, 1400; Beschluss vom 18. Juli 2006 - XI ZB 28/05, juris Rn. 5; Beschluss vom 23. November 2011 - IV ZR 49/11, FamRZ 2012, 297 Rn. 8, 13; Beschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 152/16, NJOZ 2017, 842 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 14. November 2017 - VIII ZR 101/17, NJW 2018, 1171 Rn. 19).
  • AG Frankfurt/Main, 25.09.2019 - 31 C 2619/18

    Ärztliches Attest für Kündigung des Fitnessstudiovertrags nicht ausreichend

    Das gleiche kann gelten, wenn das Gericht Umstände berücksichtigen will, deren Grundlage es nicht aus eigener Sachkunde beurteilen kann (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1435 (1436)).
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